|
Herzlich Willkommen
|
| Mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Februar 2005
in Frankfurt am Main habe ich nach über 20 Jahren Tätigkeit als
Angestellter in Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
den Sprung in die Selbständigkeit als Steuerberater gewagt. Mit diesem
Schritt werde ich meine vielfältigen Erfahrungen in allen
Tätigkeitsfeldern der Steuerberatung noch effektiver einsetzen können.
Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:
Ich freue mich, dass mich Mitarbeiter, mit denen ich schon seit Jahren zusammenarbeite, hierbei begleiten.
Diplomkaufmann Georg Tiesfeld
Steuerberater
Westendstr. 16-22
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 970 97 51 - 0
Fax: (069) 970 97 51 - 44
E-mail: info@steuerbuero-tiesfeld.de
| |
|
30.05.2023 | Keine ermäßigte Besteuerung von Corona-Hilfen | | Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die im Jahr 2020 gezahlten Corona-Hilfen keine außerordentlichen Einkünfte darstellen, die in der Einkommensteuer nur ermäßigt zu besteuern sind. Der Kläger führte als Einzelunternehmer einen Gewerbebetrieb, der eine Gaststätte und... | | 24.05.2023 | Steuerbonus für den Frühjahrsputz | | Wer seinen Garten oder seine Wohnung verschönern lassen möchte, kann Steuern sparen. Allerdings nur, wenn die Rechnung der beauftragten Firma nicht bar, sondern per Überweisung bezahlt wird. So viel Steuerabzug ist möglich Bevor der Frühjahrsputz losgeht, sollten Stpfl.... | | 22.05.2023 | Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe | | Der BFH hat mit Urteil vom 15.02.2023 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24... | | 17.05.2023 | Steuerberater sind seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet | | Der BFH hat mit Beschluss vom 28.04.2023 XI B 10/22 entschieden, dass Steuerberater seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet sind. Begehren sie wegen verspäteter elektronischer Übermittlung Wiedereinsetzung in den... | | |
mehr...
|
|