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Herzlich Willkommen
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| Mit der Eröffnung eines eigenen Büros im Februar 2005
in Frankfurt am Main habe ich nach über 20 Jahren Tätigkeit als
Angestellter in Steuerberatungs und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
den Sprung in die Selbständigkeit als Steuerberater gewagt. Mit diesem
Schritt werde ich meine vielfältigen Erfahrungen in allen
Tätigkeitsfeldern der Steuerberatung noch effektiver einsetzen können.
Zu diesen Tätigkeitsfeldern zählen insbesondere:
Ich freue mich, dass mich Mitarbeiter, mit denen ich schon seit Jahren zusammenarbeite, hierbei begleiten.
Diplomkaufmann Georg Tiesfeld
Steuerberater
Westendstr. 16-22
60325 Frankfurt
Tel.: (069) 970 97 51 - 0
Fax: (069) 970 97 51 - 44
E-mail: info@steuerbuero-tiesfeld.de
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07.12.2023 | Grundsteuer: Ernstliche Zweifel an Rechtmäßigkeit von Grundsteuerwertbescheiden | | Das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz hat in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az. 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23) zu den Bewertungsregeln des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden, dass die Vollziehung der dort angegriffenen Grundsteuerwertbescheide wegen... | | 04.12.2023 | Keine Steuerersparnis durch die Vermietung von Luxusimmobilien | | Wird ein Objekt mit einer Größe von mehr als 250 m² Wohnfläche vermietet, können aufgrund der Vermietung entstehende Verluste nicht ohne Weiteres mit anderen Einkünften des Stpfl. verrechnet werden. Dies hat der BFH mit Urteil vom 20.06.2023 IX R 17/21 entschieden. Im... | | 01.12.2023 | Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen zum 1. Januar 2024 | | Wie hoch wird der Mindestlohn ab 2024 sein? Ab dem 1. Januar 2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro pro Stunde. Allen Beschäftigten ist mindestens der Mindestlohn zu zahlen. Er gilt also nicht nur... | | 29.11.2023 | "Pool-Arzt" im vertragszahnärztlichen Notdienst nicht automatisch selbständig tätig | | Ein Zahnarzt, der als so genannter "Pool-Arzt" im Notdienst tätig ist, geht nicht deshalb automatisch einer selbstständigen Tätigkeit nach, weil er insoweit an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnimmt. Maßgebend sind vielmehr - wie bei anderen Tätigkeiten auch - die konkreten... | | |
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