|
Kosten und Honorare
|
| Alle von mir angebotenen Leistungen werden nach der für alle
Steuerberater geltenden Steuerberatergebührenverordnung abgerechnet.
Daneben ist für Einzelfälle auch die Vereinbarung einer individuellen
Gebühr möglich, die sich nach den jeweiligen Besonderheiten richtet. Eine erfolgsabhängige Honorierung ist nicht möglich, da diese nach dem Steuerberatungsgesetz nicht zulässig ist.
Anhand der in der Steuerberatergebührenverordnung vorgesehenen
Größen wie Betriebseinnahmen und -ausgaben, Werbungskosten, Einnahmen,
Umsatzerlösen und Bilanzsumme kann ich ein individuelles Angbot
erstellen.
| |
|
|