Steuerberater Frankfurt | Tiesfeld   Ein neues Steuerbüro mit Tradition


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Mitarbeiter

Die angebotenen Leistungen erledige ich mit einem qualifizierten  Mitarbeiterteam:

Gaby Hercher
Steuerfachwirtin, mit dem Aufgabengebiet Erstellung von Gewinnermittlungen bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden, Lohn– und Finanzbuchhaltung, private Steuererklärungen.
Tel. 069/970 97 51 14
E-Mail: g.hercher@steuerbuero-tiesfeld.de
Rolf Herrmann
Unternehmensberater, Arbeitsgebiet Management-, Finanz- und Finanzierungsberatung, Betreuung Immobilienfonds, Film– und Medienwirtschaft.
Tel. 069/970 97 51 18
E-Mail: r.herrmann@steuerbuero-tiesfeld.de
Kristina Kreszinski
Steuerfachwirtin, mit dem Aufgabengebiet Jahresabschlusserstellung, Gewinnermittlungen und private Steuererklärungen, Betreuung polnischer Gewerbetreibender.
Tel. 069/970 97 51 22
E-Mail: k.krzesinski@steuerbuero-tiesfeld.de
Erich Raquet:
Steuerfachangestellter mit über dreißigjähriger Berufserfahrung, Aufgabengebiet Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen für Kapital und Peronengesellschaften.
Tel. 069/970 97 51 11
E-Mail: r.raquet@steuerbuero-tiesfeld.de
Klaus Winter
Steuerfachangestellter mit dem Arbeitsschwerpunkt Jahresabschlusserstellung nach HGB, Steuerrecht und IAS, Budgetplanung, betriebswirtschaftliche Beratung, EDV-Einsatz im Rechnungswesen, Nebenkostenabrechnungen nach WEG.
Tel. 069/970 97 51 - 12
E-Mail: k.winter@steuerbuero-tiesfeld.de
Externe Berater
Im Bereich der Rechtsberatung und der Wirtschaftsprüfung arbeite ich mit erfahrenen Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftprüfern zusammen.
24.05.2023 Steuerbonus für den Frühjahrsputz
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22.05.2023 Keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG für Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem ohne Sofort-Hilfe
Der BFH hat mit Urteil vom 15.02.2023 entschieden, dass die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG (Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen) für ein Hausnotrufsystem nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn dieses im Notfall lediglich den Kontakt zu einer 24...
17.05.2023 Steuerberater sind seit dem 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet
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